Pronunciations
-
[dimɪsoˈʁi̯aːlə]
Noun
Genehmigung, mit der ein Amtsträger einen gewöhnlich nicht zuständigen Geistlichen zu Amtshandlungen (zum Beispiel einer Taufe) ermächtigt
- Examples
-
Das Dimissoriale wird in der Regel problemlos erteilt.