Aussprachen
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[dimɪsoˈʁi̯aːlə]
Substantiv
Genehmigung, mit der ein Amtsträger einen gewöhnlich nicht zuständigen Geistlichen zu Amtshandlungen (zum Beispiel einer Taufe) ermächtigt
- Beispiele
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Das Dimissoriale wird in der Regel problemlos erteilt.