Pronunciations
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[ˈanˌʔɛʁbɪn]
Noun
alleinige Erbin eines landwirtschaftlichen Betriebes
Usage- Rechtssprache
- Synonyms
- Hoferbin
- Examples
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Das Erstgericht bestimmte die erbl. Nichte zur Anerbin.
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Als Zwischenergebnis ist damit dem Rekursgericht darin beizupflichten, dass die erbl. Nichte als gesetzliche Erbin ihrer Mutter, die sich jedoch der Erbschaft entschlagen hat, als potenzielle Anerbin in Betracht kommt.