Aussprachen
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[ˈanˌʔɛʁbɪn]
Substantiv
alleinige Erbin eines landwirtschaftlichen Betriebes
Gebrauch- Rechtssprache
- Synonyme
- Hoferbin
- Beispiele
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Das Erstgericht bestimmte die erbl. Nichte zur Anerbin.
Weitere Beispiele (1)
Als Zwischenergebnis ist damit dem Rekursgericht darin beizupflichten, dass die erbl. Nichte als gesetzliche Erbin ihrer Mutter, die sich jedoch der Erbschaft entschlagen hat, als potenzielle Anerbin in Betracht kommt.