Pronunciations
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[t͡siˈviːlʃtant͡sˌʔamt]
Noun
Behörde, bei der staatlich vorgeschriebene Daten oder Handlungen, die Geburten, Heiraten und Todesfälle betreffen, durch einen Zivilstandsbeamten vorgenommen beziehungsweise registriert werden
Usage- Swiss Standard German
- Broader terms
- Examples
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„Das Zivilstandsamt prüft nur die Voraussetzungen der Anerkennung, nicht aber, ob der Anerkennende auch tatsächlich der genetische Vater des Kindes ist.“