Pronunciations
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[ˈʃʊltˌʃaɪ̯n]
Noun
schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
- Broader terms
- Examples
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Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.
„Wu Djän-én zog hastig aus der Brust den Schuldschein hervor und überreichte ihn Simen Tjing.“
„Dafür nahm ich den Schuldschein an mich, in dem sie sich verpflichtete, mir den Betrag zu Neujahr zurückzuzahlen.“