Pronunciations (2)
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[ˈʁɛçt͡sˌtiːtl̩]
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[ˈʁɛçt͡sˌtɪtl̩]
Noun
öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann
- Examples
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„Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.“
More examples (3)
„Gewinnt der Handwerker diesen [Prozess], so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann.“
„Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, […].“
„Nicht lange währte es, und die Überzügler kamen häufiger und häufiger mit Wagen und Pferden, Weibern und Kindern, ihren Rindern und ihrer Habe, um sich die besten Stellen des Landes auszusuchen, ohne sich um Rechtstitel oder Besitztum im mindesten zu kümmern.“