Pronunciations
-
[pʁomoˈt͡si̯oːnsˌʁɛçt]
Noun
Recht einer Hochschule/Universität, den Doktortitel zu verleihen
- Broader terms
- Examples
-
More examples (1)
„Betreut wurde die Arbeit von einem Doktorvater, der seine Laufbahn als Dozent an den Pädagogischen Hochschulen in Braunschweig und Neuss begonnen hatte - jeweils Einrichtungen, die kein Promotionsrecht hatten.“