Pronunciations
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[pʁiˈvaːtˌʁɛçt]
Noun
die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten
- Antonyms
- Broader terms
- Narrower terms
- Examples
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„Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“
„Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“
einem Einzelnen zustehendes Recht
- Examples
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Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.