Pronunciations
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[ˈpɔstʁeˌɡaːl]
Noun
hoheitliches Recht zum Betrieb der/einer Post
- Broader terms
- Examples
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„1615 wurde das Postwesen als kaiserliches Postregal auf der Basis eines erblichen Vasallenverhältnisses der Familie Taxis übertragen.“
„Dieses Postregal erhielten die Taxis als kaiserliches Lehen –– und stellten durchgehend die Generalpostmeister der Kaiserlichen Reichspost.“
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„Freimarken des Deutschen Reiches wurden ab 1. April 1902 benutzt, wobei auf eigene Freimarken verzichtet wurde, doch erschienen noch Dienstmarken bis das inzwischen zum Freistaat (November 1918 Abdankung des Königs) gewordene Württemberg am 1. April 1920 auf sein Postregal völlig verzichtete.“