Pronunciations
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[ˈmɪtbəˌzɪt͡s]
Noun
tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird
Usage- deutsches Zivilrecht
- Broader terms
- Narrower terms
- Examples
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Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.