Noun
Höchste Ebene der Landschaftsplanung, auf der die Raumnutzung eines ganzen Bundeslandes aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant wird
Usage- Umweltrecht
- Examples
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Auch die Stadtstaaten stellen Landschaftsprogramme auf, obwohl sie nicht unbedingt dazu verpflichtet sind.