Pronunciations
-
[ˈlantˌbuːx]
Noun
von Kaiser Karl IV. in Auftrag gegebenes und 1375 fertiggestelltes Verzeichnis über alle landesherrlichen Einkünfte und Besitzungen
- Examples
-
„Das Landbuch der Mark von 1375 führt unter den Gerichtsbarkeiten an zweiter Stelle auf: Das Gericht der Vögte, zuständig für Schuldsachen […].“