Pronunciations
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[ˈdɔpl̩blɪntfɛɐ̯ˌzuːx]
Noun
Test der Wirksamkeit einer Behandlungsmethode, bei der weder Arzt noch Patient wissen, wer der Kontrollgruppe angehört
- Examples
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„Welchen strafrechtlichen Grenzen des Strafgesetzbuches und des Arzneimittelgesetzes unterliegen die Doppelblindversuche mit Plazebobehandlungen für unter Artikel 3 § 7 des Arzneimittelgesetzes als zugelassen geltende Arzneimittel?“
„Die erwähnte antimanische Wirkung des Lithiums bestätigte der Pharmakologe Mogens Schou in Aarhus/Dänemark 1954 im Doppelblindversuch (das war die erste Anwendung dieser Methode in der Pharmakopsychiatrie).“