Pronunciations
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[ˈt͡sɛçˌpʁɛləʁɪn]
Noun
weibliche Person, die eine Rechnung über Speisen und Getränke in einer Gastwirtschaft nicht begleicht
- Broader terms
- Examples
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„In der Mittagszeit des Freitags war eine stadtbekannte Zechprellerin in der Erfurter Innenstadt unterwegs.“