Pronunciations
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[zɛʁviˈtuːt]
Noun
Nutzungsrecht an einer fremden Sache
- Synonyms
- Examples
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Der Nachbar hat die Servitut auf die Zufahrtsstraße im Grundbuch eingetragen.
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„Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.“ (§ 504 ABGB)