Pronunciations
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[ˈʁɛçt͡sˌbuːx]
Noun
Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
- Broader terms
- Examples
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„Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“
„Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“