Pronunciations
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[ˈɛltɐnˌt͡saɪ̯t]
Noun
unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
Usage- Germany
- Examples
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Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.
„Ein weiterer Punkt sind die schwangeren und sich in Elternzeit befindenden Kolleginnen.“