Pronunciations
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[ˈdeːlɪstɪŋ]
Noun
Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann
Usage- Germany
- Kapitalmarktrecht
- Antonyms
- Narrower terms
- Examples
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„An dieser Vertretungsmacht ändert sich auch nichts, wenn intern das Delisting einen Beschluss der Hauptversammlung erfordern sollte.“
„Zuvor sei den Anteilseignern mit einer Dividendenkürzung von 80 auf fünf Cent und dem angekündigten Delisting ohnehin viel zugemutet worden.“
More examples (1)
„Ein Delisting, also ein Rückzug bislang börsennotierter Aktiengesellschaften von der Börse, kommt inzwischen auch in Deutschland immer häufiger vor.“