Pronunciations
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[ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
Noun
ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Usage- Germany
- Broader terms
- Examples
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Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.
„Ich umarmte Rita und Frank, sagte zu Stian, ich hätte das mit dem Erbschein nicht vergessen, ich würde ihn schicken, sobald ich wieder in Oslo wäre.“