Aussprachen (2)
-
[leɡɪslaˈtiːvə]
-
[leɡɪslaˈtiːfə]
Substantiv
gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
- Synonyme
- Antonyme
- Oberbegriffe
- Beispiele
-
In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.