Telaffuzlar (2)
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[leɡɪslaˈtiːvə]
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[leɡɪslaˈtiːfə]
İsim
gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
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In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.