발음 (2)
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[leɡɪslaˈtiːvə]
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[leɡɪslaˈtiːfə]
명사
gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
- 동의어
- 상위어
- 예문
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In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.