Pronunce
-
[vɪŋkulaˈt͡si̯oːn]
Sostantivo
Bankwesen, Recht: Zustimmungserfordernis eines Emittenten für die Übertragung eines Wertpapiers
- Sinonimi
- Esempi
-
Altri esempi (1)
Die Vinkulation verhindert, dass Aktien frei am Markt gehandelt werden können, hat aber den Vorteil, dass die Aktiengesellschaft keine feindliche Übernahme fürchten muss.