طرق النطق
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[vɪŋkulaˈt͡si̯oːn]
اسم
Bankwesen, Recht: Zustimmungserfordernis eines Emittenten für die Übertragung eines Wertpapiers
- مرادفات
- أمثلة
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أمثلة إضافية (1)
Die Vinkulation verhindert, dass Aktien frei am Markt gehandelt werden können, hat aber den Vorteil, dass die Aktiengesellschaft keine feindliche Übernahme fürchten muss.