Aussprachen
-
[ˈt͡sɛçˌpʁɛlɐ]
Substantiv
jemand, der eine Rechnung über Speisen und Getränke in einer Gastwirtschaft nicht begleicht
- Beispiele
-
Weitere Beispiele (2)
„Als ich lautes Geschrei hinter mir vernahm, verdoppelte ich meine Eile noch, ohne an den unglücklichen Huke zu denken, den ich dort als Zechpreller in der Falle ließ.“
„Mir fiel jedoch ein, daß man, wenn ich ohne zu bezahlen abreiste, sich über mein Toben lustig machen und behaupten würde, ich hätte als Zechpreller die Gelegenheit ausgenutzt.“