Aussprachen (2)
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[ˈtʁɪptʏk]
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[ˈtʁɪptɪk]
Substantiv
dreiteilige Bescheinigung, mit der man befristet mit einem Kraft- oder Wasserfahrzeug in ein anderes Land einreisen darf
- Beispiele
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„In München besorgte er sich Triptyks und Sichtvermerke.“