Substantiv
rechtswidrig auf fremden Geräten installierte Software, die es ermöglicht, die Aktivitäten einer anderen Person böswillig zu verfolgen und auszuspionieren
- Oberbegriffe
- Beispiele
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„Noch unbekannte Stalkerware einfach anhand ihres Verhaltens auf dem Smartphone zu erkennen, ist daher nicht möglich.“
Weitere Beispiele (1)
„Die massive Verbreitung von Stalkerware ist nicht wirklich verwunderlich, denn die Stalker müssen gar keine großen Anstrengungen unternehmen, um an die benötigte Überwachungssoftware zu kommen.“