Aussprachen
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[ˈpʁaɪ̯sˌbɪndʊŋ]
Substantiv
gesetzliche oder vertragliche Vorgabe, nach der bestimmte Produkte zu einem festgesetzten Preis verkauft werden müssen
- Oberbegriffe
- Unterbegriffe
- Beispiele
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Die Preisbindung für Bücher ist in Deutschland seit dem 1. Oktober 2002 durch ein Gesetz geregelt.
„Vor allem fehlen öffentlich geförderte Wohnungen mit Preisbindung.“