Aussprachen
-
[noˈtaːʁɪn]
Substantiv
unparteiische Juristin, die Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt
- Oberbegriffe
- Unterbegriffe
- Anwaltsnotarin
- Beispiele
-
Tante Erna hat ihr Testament bei einer Notarin hinterlegt.