Aussprachen
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[ɡenəˈʁaːlviˌkaːɐ̯]
Substantiv
Vertreter eines Bischofs, welchem verschiedene Verwaltungsaufgaben zukommen
Gebrauch- Katholizismus
- Beispiele
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Ein Generalvikar wird gemäß dem Kirchenrecht vom Diözesanbischof frei ernannt und kann von ihm auch frei wieder abberufen werden.