Aussprachen
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[ˈɛʁpˌfal]
Substantiv
Tod eines Menschen mit gleichzeitigem Übergang seines Vermögens an den oder die Erben
- Oberbegriffe
- Beispiele
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Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses.
„Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“