Pronunce
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[ˈkoːˌmʊtɐ]
Sostantivo
(rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der leiblichen Mutter
- Sinonimi
- Termini più generali
- Esempi
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„Deshalb könnten die Richter das Gesetz nicht so auslegen, dass sie die „Co-Mutter“ als Mutter feststellen könnten, erläuterte der Sprecher.“
Altri esempi (1)
„Dementsprechend muss die Co-Mutter, also in diesem Fall wäre das Verena Akkermann, auch weiterhin das Kind als Stiefkind adoptieren – selbst dann, wenn die Schwangerschaft durch eine anonyme Samenspende beziehungsweise durch eine Embryonenspende erfolgte.“
„ Aber Inga, die Co-Mutter, durfte dort keine medizinisch notwendigen Entscheidungen treffen.“
Altri esempi (2)
„Die leibliche Mutter reduzierte nach der Geburt ihr Arbeitspensum auf 50 Prozent, die Co-Mutter blieb Hauptverdienerin der Familie.“
„Für verheiratete Frauen, die ein Kind bekommen, gibt es in Deutschland derzeit keine gesetzliche Regelung, welche das Verhältnis der sogenannten ‚Co-Mutter‘ zum Kind definiert.“