Abgeordnetengesetz
- Esempi
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Altri esempi (1)
„Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.“
Abgabengesetz
- Esempi
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In § 1 AbgG wird der Regelungsbereich des österreichischen Abgabengesetzes bestimmt.