Wymowy
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[ˈmɪtˌmʊtɐ]
Rzeczownik
(rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter
- Synonimy
- Terminy szersze
- Przykłady
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„Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“
Więcej przykładów (1)
„Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“
„Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“
Więcej przykładów (2)
„Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“
„Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“