발음
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[ˈmɪtˌmʊtɐ]
명사
(rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter
- 동의어
- 상위어
- 예문
-
„Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“
더 많은 예문 (1)
„Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“
„Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“
더 많은 예문 (2)
„Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“
„Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“