Wymowy
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[ˈʁɛçt͡sˌfɔʁm]
Rzeczownik
rechtlich festgelegte Form für die Regelung von Rechtsangelegenheiten; die rechtliche Form, in der ein Unternehmen betrieben wird
Użycie- im engeren Sinne
- die Rechtsform eines Unternehmens
- Terminy węższe
- AktiengesellschaftAGKommanditgesellschaftKGOffene HandelsgesellschaftoHGeingetragener Kaufmanne.K.Gesellschaft mit beschränkter HaftungGmbHKommanditgesellschaft auf AktienKGaA& Co.KGStiftungeingetragener Vereine.V.GenossenschaftGesellschaft bürgerlichen RechtsGbREuropäische GesellschaftKollektivgesellschaft
- Przykłady
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Więcej przykładów (1)
In der Grundherrschaft verband sich das Eigentum von Boden und Gütern mit vielfältig kombinierten Herrschaftsrechten gegenüber den Personen, die diese Güter in der Regel unter der Rechtsform der Leihe im Nutzungseigentum bewirtschafteten.
Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, sollte man natürlich über die persönliche Haftung nachdenken, und da kommt die Frage nach der Rechtsform ins Spiel.
„Nach der Wende musste eine neue Rechtsform gefunden werden: eine GmbH.“