Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (früher: Reichsausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung)
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„Jeder dieser mit einer siebenstelligen Farbnummer gekennzeichnete Farbton ist eine definierte, eigenständige RAL-Farbe. […] So ist beispielsweise RAL 210 60 30 eine Farbe mit dem Buntton 210, der Helligkeit 60 und der Buntheit 30.“
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen
Użycie- Straßenbau