Altbaumietenverordnung
- Przykłady
-
Więcej przykładów (1)
„Die Altbaumietenverordnung erlaubte es dem Vermieter zwar schon, für den Wasserverbrauch Vorauszahlungen zu verlangen, wenn darüber jährlich abgerechnet wurde. Umlagemaßstab blieb immer noch das Verhältnis der Mieten (§§ 20–23 AMVO). Die Regelung galt weiterhin allein dem Preisrecht.“