발음 (2)
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[ˈnɔʁmˌviːdʁɪç]
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[ˈnɔʁmˌviːdʁɪk]
형용사
nicht der Norm entsprechend; von der Norm abweichend
- 반의어
- 예문
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더 많은 예문 (2)
„Ein Verstoß gegen die in § 4 Abs 5 ImmMV vorgesehene Befristung für Alleinvermittlungsaufträge bewirkt nur Teilnichtigkeit hinsichtlich der normwidrig länger vereinbarten Bindungsfrist.“
„Von der Absicht der Verwaltungsstrafbehörde darf nur dann abgegangen werden, wenn die Administrativbehörde sich auf Grund eines einwandfrei durchgeführten Ermittlungsverfahrens ein eigenes Urteil über die Zurechnungsfähigkeit des Bfrs im Tatzeitpunkt bzw darüber gebildet hat, ob dem Bfr sein normwidriges Verhalten zur Last fällt.“