발음
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[ˈʁuːbʁʊm]
명사
kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
- 예문
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Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben vorangestellt.
Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet
용법- deutsches Prozessrecht
- 동의어
- Urteilskopf
- 하위어
- AktivrubrumPassivrubrum
- 예문
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Im Rubrum finden Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen.
Bitte geben Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.