발음
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[ˈʁɛçt͡sˌbɪndʊŋ]
명사
Verpflichtung der vollziehenden (zum Beispiel Behörde) und rechtsprechenden (Gericht) Gewalt
- 예문
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더 많은 예문 (1)
„1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung einstimmig eine Erklärung über die Rechte des Kindes, sie blieb jedoch wegen fehlender Rechtsbindung weitgehend wirkungslos.“