발음
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[paʁaˈleːljʊsˌtiːt͡s]
명사
Rechtsprechung durch eine nicht-staatliche Organisation
- 예문
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„Ohoven: […] Die haben weltweit die besten staatlichen Gerichte, also brauchen sie keine Paralleljustiz.“
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„Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.“
In solchem Zusammenhang taucht auch das Phänomen der sogenannten »Paralleljustiz« auf. Dabei geht es um die Lösung rechtlich relevanter Konflikte außerhalb staatlicher Institutionen.