Postleitgebietszahl
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„Da man jedoch in der Übergangsphase unter keinen Umständen mehr Stempel mit der bisherigen, 1941 eingeführten Postleitgebietszahl (PLGZ) […] verwenden wollte, erging alsbald der Erlass, die PLGZ aus den Stempeln zu entfernen und diese aptiert weiterzuverwenden.“
„Seit 1944 gab es neue oder aptierte Poststellenstempel mit der eingefügten PLGZ 15.“