발음
-
[ˌɪnˈkaso]
명사
das Eintreiben, der Einzug von fälligen Geldforderungen (bei Banken, Behörden, Betrieben)
용법- Bankwesen; Finanzwesen
- 반의어
- 예문
-
Das anwaltliche Inkasso unterscheidet sich grundsätzlich vom Inkasso durch Inkassounternehmen.
Die Kosten des Inkassos durch das Inkassounternehmen stellen als Verzugsschaden die Inkassokosten dar und sind vom Schuldner zu erstatten.
Einkassierung
용법- Austrian German