발음
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[ˌaːbeːˈfaʊ̯]
Abschnittsbevollmächtigter
용법- 역사 용어
- 예문
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„Das im Dezember 1952 eingeführte ABV-System beruhte auf der Einteilung des gesamten Territoriums der DDR in ‚Abschnitte‘ mit durchschnittlich 4 000 Einwohnern. Jeweils ein Polizist, der ABV, hatte in seinem Abschnitt ein weitgefächertes Programm informatorischer, vorbeugender und ordnungssichernder Aufgaben wahrzunehmen.“