Arbeitslosenversicherung
Kullanım- Swiss Standard German
- Örnekler
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„Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert.“
Allgemeine Lotsverordnung
- Örnekler
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Nach § 3 ALV ist Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.